Den Entschluss Anwältin zu werden, fasste ich sehr früh und verfolgte dieses Ziel kontinuierlich – mit Erfolg und der Absicht, meine Mandant:innen immer sowohl umfassend als auch praxisorientiert zu beraten und vor allem zu betreuen. Denn jede Situation, in der Rechtsbeistand erforderlich ist, bedeutet Stress. Stress, mit dem Sie nicht allein gelassen fühlen sollen.
Apropos Stress: Bereits während des Studiums engagierte ich mich für den Deutschen Mediationstag, der sich mit Fragen zur Qualität der Mediation und Mediation im Arbeitsrecht beschäftigt. Ich nehme also auch gern in Ihrem Fall eine vermittelnde Rolle zur Konfliktbeilegung ein, um nicht nur gerichtlich, sondern auch außergerichtlich stets eine optimale Lösung zu finden.
Studium
Rechtswissenschaft an der Friedrich-Schiller-Universität Jena
Abschluss
1. und 2. juristisches Staatsexamen
Zusatzqualifikation
Fachanwältin für Strafrecht
Schwerpunkte
Deutsches und europäisches Wirtschaftsrecht, Zivilrechtspflege, Vertragsgestaltung
Passion
Strafrecht
Arbeitsrecht
Sie wollen eine:n Mitarbeiter:in einstellen und benötigen Hilfe bei der Erstellung des Arbeitsvertrages? Sie wollen eine:n Mitarbeiter:in kündigen und die Rechtmäßigkeit überprüfen? Sie wurden gekündigt und möchten rechtlich dagegen vorgehen?
In all diesen Fragen bin ich Ihre Ansprechpartnerin, egal ob auf Arbeitnehmer- oder Arbeitgeberseite, ob außergerichtliche Verhandlungen, Verteidigung gegen eine Kündigungsschutzklage oder die Erhebung derselben. Als Ihre anwaltliche Vertretung helfe ich Ihnen dabei, Ihre Position auszuloten und bestmöglich zu gestalten.
Strafrecht
Sie haben einen Strafbefehl oder eine Anklageschrift erhalten? Gegen Sie wurde ein Ermittlungsverfahren eröffnet? Ihre Privat- oder Geschäftsräume werden gerade durchsucht oder Sie wurden zu einer Aussage vor Gericht geladen?
Dann sollte Ihr erster Gang oder Anruf der zu einer erfahrenen Fachanwältin sein, um die rechtliche Überprüfung einzuleiten und Sie durch den juristischen Prozess zu leiten. Strafrecht ist mein Steckenpferd – ich verteidige Sie deshalb mit großem Engagement und noch mehr Routine vor Gericht. Darauf können Sie sich verlassen.
Erstens: Nicht mit der Polizei reden.
Zweitens: Ruhe bewahren und friedlich bleiben.
Drittens: Verteidigerin konsultieren.
Die drei goldenen Regeln der Frau Klein
Verkehrsrecht
Sie wurden geblitzt und haben einen Bußgeldbescheid erhalten oder Sie benötigen Hilfe bei der Verteidigung gegen eine Ordnungswidrigkeit?
Mit meiner langjährigen Erfahrung im Verkehrsrecht prüfe ich gern die Erfolgschancen Ihres individuellen Falles und finde gemeinsam mit Ihnen eine praktikable Lösung.
Nehmen Sie jetzt Kontakt auf.
Strafrecht
Kapitalstrafsachen (Mord, Totschlag)
Kapitalstrafsachen betreffen die schwerwiegendsten Delikte. Darunter Verbrechen wie Mord oder Totschlag. Solche Verfahren sind von intensiven rechtlichen und ethischen Diskussionen geprägt, da sie erhebliche Auswirkungen auf das Leben des Beschuldigten haben, insbesondere in Form von Freiheitsentzug. Die Komplexität dieser Fälle erfordert eine sorgfältige juristische Prüfung sowie eine umfassende rechtliche Vertretung. Als kompetente Strafverteidigerin setze ich mich mit vollem Einsatz dafür ein, Ihre Interessen zu verteidigen und sicherzustellen, dass alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um ein faires Verfahren zu gewährleisten. Gemeinsam kämpfen wir um das bestmögliche Ergebnis und Ihre Zukunft.
Sexualdelikte
Sexualdelikte umfassen Verhaltensweisen, die die sexuelle Selbstbestimmung einer Person verletzen. Die schwerste Strafe wird für Vergewaltigung verhängt, doch auch sexuelle Nötigung und damit verbundene Handlungen sind strafbar. Darüber hinaus fallen auch Straftaten wie Zuhälterei, die Ausbeutung von Prostituierten sowie der Schutz von Kindern, Jugendlichen und schutzbedürftigen Personen unter diesen Begriff. Mit meiner langjährigen Erfahrung als Strafverteidigerin stehe ich Ihnen kompetent und engagiert zur Seite. Im Zentrum meiner Arbeit stehen eine vertrauensvolle und sorgfältige Zusammenarbeit, die Ihre Position klar darstellt.
Körperverletzungsdelikte
Körperverletzungsdelikte sind Straftaten, bei denen die körperliche Unversehrtheit einer anderen Person verletzt wird. Die verschiedenen Formen der Körperverletzung unterteilen sich in die einfache Körperverletzung, die gefährliche Körperverletzung, die schwere Körperverletzung und die Körperverletzung mit Todesfolge, wobei jede Norm unterschiedliche Tatbestandsmerkmale und Strafrahmen aufweist. Unabhängig, mit welchem Grad der Körperverletzung Sie konfrontiert sind, setze ich mich aktiv für den Schutz Ihrer Rechte ein.
Betäubungsmittelstrafrecht
Das Betäubungsmittelstrafrecht beschäftigt sich mit der strafrechtlichen Verfolgung von Verstößen gegen unter anderem die Regelungen des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG), des Cannabisgesetzes, des Arzneimittelgesetzes, die den Umgang und den Verkehr mit Betäubungsmitteln betreffen. Dies umfasst beispielsweise die Herstellung, den Handel, den Besitz und die Einfuhr von Drogen. Mit dem Inkrafttreten des neuen Cannabisgesetzes am 1. April 2024 hat sich der rechtliche Rahmen für den Umgang mit Cannabis verändert. Dieses Gesetz regelt den legalen Besitz, Anbau und Konsum von Cannabis. Das Cannabisstrafrecht ist nach wie vor ein vielschichtiges Thema. Verstöße wie das Überschreiten der zulässigen Mengen oder unerlaubte Weitergaben können nach wie vor strafrechtliche Folgen nach sich ziehen. In diesem anspruchsvollen Rechtsbereich unterstütze ich Sie, um Ihre Rechte zu wahren und eine fundierte Verteidigung sicherzustellen.
Erpressung, Raub und räuberische Erpressung
Im deutschen Strafrecht unterscheiden sich Erpressung, Raub und räuberische Erpressung in ihrer Definition und den angewandten Mitteln. Erpressung liegt vor, wenn jemand einen anderen durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zwingt, eine Handlung, Duldung oder Unterlassung vorzunehmen, um sich oder einem Dritten einen Vermögensvorteil zu verschaffen. Im Gegensatz dazu handelt es sich bei Raub um die Anwendung oder Androhung von Gewalt, um eine fremde bewegliche Sache zu entziehen und sich diese anzueignen. Die räuberische Erpressung verbindet diese beiden Delikte: Hier wird ebenfalls gedroht oder Gewalt angewendet, um den anderen zur Herausgabe von Geld oder Sachen zu bringen. Ich stehe Ihnen zur Seite, egal ob Sie Opfer oder Beschuldigter sind, und helfe Ihnen, die bestmögliche Lösung für Ihre Umstände zu finden.
Wirtschaftsstrafrecht
Das Wirtschaftsstrafrecht behandelt unter anderem strafrechtliche Delikte, die unmittelbar oder mittelbar mit einer unternehmerischen Tätigkeit zusammenhängen können. Dazu zählen u.a. Betrug, Untreue, Korruption, Diebstahl geistigen Eigentums, Insolvenz- und Steuerdelikte sowie das Arbeitsstrafrecht. Solche Verfahren sind oft komplex und ziehen sich über lange Zeiträume hin, wobei sowohl erhebliche finanzielle Risiken als auch der Ruf des Angeklagten auf dem Spiel stehen. Ich prüfe sorgfältig alle Aspekte Ihres Falls, um mögliche Fehler im Verfahren zu identifizieren. Mein Ziel ist es, am Ende eines Verfahrens die bestmögliche Lösung für Sie gefunden zu haben.
Jugendstrafrecht
Das Jugendstrafrecht befasst sich mit Straftaten, die von jungen Menschen begangen werden, und berücksichtigt dabei ihre besondere Lebenssituation sowie den Entwicklungsstand, in dem sie sich befinden. Die Verfahren in diesem Bereich sind oft herausfordernd und emotional belastend, da sie nicht nur rechtliche, sondern auch soziale und persönliche Konsequenzen haben. Der Schutz der Jugendlichen sowie die Möglichkeit zur Rehabilitation stehen im Vordergrund. Ich engagiere mich dafür, die Interessen junger Mandanten zu vertreten und ihnen eine ideale Unterstützung zu bieten.
Verkehrsrecht
Verkehrsstrafrecht
Das Verkehrsstrafrecht beschäftigt sich mit Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr, wie etwa Fahrerflucht, Trunkenheit am Steuer oder gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr. Solche Verfahren können nicht nur rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, sondern auch erhebliche Auswirkungen auf den Führerschein, die Fahrerlaubnis und die Mobilität des Betroffenen haben. Zudem stehen häufig hohe Geldbußen und sogar Freiheitsstrafen im Raum. Ich stehe Ihnen mit meinem Fachwissen zur Seite, um die schwierigen Aspekte Ihres Falls zu beleuchten und sicherzustellen, dass Sie die optimale Hilfe erhalten.
Ordnungswidrigkeitenrecht
Das Ordnungswidrigkeitenrecht behandelt Rechtsverstöße, die als weniger schwerwiegend gelten als Straftaten, wie beispielsweise Geschwindigkeitsüberschreitungen, Parkverstöße oder Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung. Solche Verstöße können mit Bußgeldern, Punkten in Flensburg oder Fahrverboten geahndet werden. Obwohl sie in der Regel nicht zu einer Strafanzeige führen, können sie dennoch erhebliche Auswirkungen auf die finanzielle und persönliche Situation des Betroffenen haben. Gerne unterstütze ich Sie mit meiner Expertise und sorge dafür, dass Ihre Interessen gewahrt bleiben.
Arbeitsrecht
Kündigungssschutzklagen
Kündigungsschutzklagen sind rechtliche Verfahren, die Arbeitnehmer einleiten können, um sich gegen eine unrechtmäßige Kündigung ihres Arbeitsverhältnisses zur Wehr zu setzen. Diese Klagen sind oft von zentraler Bedeutung, da sie die Stabilität und Sicherheit des Arbeitsverhältnisses beeinflussen. Bei solchen Verfahren müssen verschiedene Faktoren, wie die Rechtmäßigkeit der Kündigung, die Einhaltung von Fristen und die Sozialwidrigkeit der Entlassung, berücksichtigt werden. Eine sorgfältige Analyse der individuellen Situation ist entscheidend, um erfolgreich gegen die Kündigung vorzugehen. Ihre Situation verdient eine sorgfältige Prüfung, um die passenden Maßnahmen zu ergreifen und Ihre Perspektiven zu optimieren.